Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Schwerpunkt „Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen“ (2BFQU3)

    Ausbildung zum/zur Erzieher*in an der ABS

    Den folgenden Dokumenten können Sie die Aufnahmevoraussetzungen und Wege zum Beruf entnehmen. Zusätzlich finden Sie Informationen der Bundesagentur für Arbeit und zu den Praxistagen.

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    Schulfremdenprüfung für Erzieher*innen

      Einjähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP)

      1. Stufe der Ausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin Eine Anmeldung ist über das Online-Bewerberportal möglich. Beachten Sie hierzu bitte das Dokument "Hinweise zum Online-Anmeldeverfahren (BewO)", welches Sie nach dem folgenden Link finden:

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      Beurteilungsbögen für das Praktikum

        Zweijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (2BKSP) – Ausbildung zum/zur Erzieher*in

        Voraussetzung ist der erfolgreiche Besuch des 1BKSP oder Abitur und Praktikum.

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        Dreijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik in Teilzeitform (BKSPT) – Ausbildung zum/zur Erzieher*in

        Voraussetzungen wie beim zweijährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik sowie vielfältige Möglichkeiten wie z. B. Tätigkeit als Tagesmutter oder Führen eines Familienhaushaltes.

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        Dreijähriges Berufskolleg Sozialpädagogik, praxisintegrierte Ausbildung: BKSPIT (PIA)

        Duale Ausbildung zum/zur Erzieher*in mit Bezahlung eines Ausbildungsentgelts.

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        Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Schwerpunkt „Qualifizierung von PraxisanleiterInnen / Arbeit mit Erwachsenen in der Kindertageseinrichtung“ (2BFQEW)

        zuordnung:1,7vorraussetzung:6